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Im Juli 1997 wurde die neue Euro-Norm DIN EN 1089-3 veröffentlicht. Sie regelt die neue Farbkennzeichnung der Gasflaschen. Diese Norm gilt aber erst ab dem 1. Juli 2006 als bindend. D.h. momentan sind zwei Kennzeichnungen im Umlauf. Um evtl. Verwechslungen auszuschließen, sind die neuen Kennzeichnungen (soweit sie sich geändert haben) mit einem großen "N" (Neu, New, Nouveau) auf der Flaschenschulter markiert. Allerdings ist die einzig verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhalts der Gefahrgutaufkleber. Die farbliche Kennzeichnung dient als zusätzliche Information (z. B. bei Sicht aus weiter Ferne usw.).
Gefahrgutaufkleber

Zeichenerklärung |
1. Risiko- und Sicherheitserklärungen |
2. Gefahrzettel |
3. Zusammensetzung des Gases bzw. des Gasgemisches |
4. Produktbezeichnung des Herstellers |
5. EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort “Gasgemisch” |
6. Vollständige Gasbenennung nach GGVS |
7. Herstellerhinweis |
8. Name, Anschrift u. Telefonnummer des Herstellers |